B&S Beratung und Service Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort
Die externe Lösung - Der Betriebsbeauftragte
Unternehmer sind rechtlich verpflichtet, für bestimmte Tätigkeiten und einzelne Umweltschutzbereiche einen Beauftragten zu stellen. Tun sie dies intern, müssen sie für die erforderlichen personellen Kapazitäten und vor allem für die aufwändigen Fortbildungsmaßnahmen sorgen. Sie können sich aber auch auf unsere Erfahrung verlassen. Die Experten übernehmen für Sie Aufgaben als Betriebsbeauftragte, in Ergänzung zu Ihren internen Fachleuten oder komplett.
Wählen Sie zwischen den Leistungen:
- Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG und der 5. BImSchV
- Abfallbeauftragter nach § 59 KrW/AbfG
- Gewässerschutzbeauftragter nach § 64 WHG
- Störfallbeauftragter nach § 58 BImSchG und der 5. BImSchV
- Brandschutzbeauftragter
- Gefahrstoffbeauftragter
Unsere Expersten verfügen über alle wichtigen Qualifikationen und Anforderungen. Mit geeigneten Maßnahmen, einer eigenen Compliance Solution und viel Erfahrung im Umgang mit Behörden strukturieren wir zusammen mit Ihnen die gesetzlichen Auflagen und setzen sie um. So erfüllen Sie nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern gewinnen Zeit für Ihr eigentliches Kerngeschäft.