B&S Beratung und Service Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort
Brandschutz ist ein muss!
Brandgefahren umgeben uns überall, privat, im Betrieb, am Arbeitsplatz. Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und an den Arbeitsstätten ist der Unternehmer verantwortlich. Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes im eigenen Interesse Chefsache.
Brandschäden und die Folgen
Überall sind wir umgeben von Brandgefahren im Betrieb, am Arbeitsplatz und auch zu Hause. Für die betriebliche Sicherheit an den Arbeitsstätten im Unternehmen ist der Unternehmer verantwortlich.
Brandschutzbeauftragter
Unsere Experten für den organisatorischen Brandschutz entwickeln mit Ihnen Brandschutzkonzepte, führen Räumungsübungen und die Schulung von Brandschutzhelfern durch.
Die Aufgaben eine Brandschutzbeauftragten sind u.a.:
die Erstellung einer Brandschutzordnung,
die Organisation von Brandschutzunterweisungen und
die regelmäßige Durchführung von Brandschutzbegehungen
Leistungen im Überblick:
Externe Brandschutzbeauftragte
Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne erstellen,
Alarmpläne und Brandschutzordnung erstellen,
Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte ausbilden,
Durchführung von Räumungs-, Evakuierungsübungen von Gebäuden
Wir beraten Sie zum vorbeugenden Brandschutzes und informieren Sie über die wichtigsten Regelwerke zum Brandschutz und deren Anwendung.
Folgende Verordnungen, Regeln und Gesetze anzuwenden:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Technische Regel für Arbeitsstätten
A1.3 (ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
A2.3 (ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan-)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
DGUV Regel 105-001 – Einsatz von Feuerlöschanlagen
DGUV Information 205-002 – Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten
DGUV Information 205-001 Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz